Satzung der DING (Deutschsprachige Informatica Nutzer Gruppe)
1. Ziel und Zweck
Die DING dient dem Austausch von Erfahrung und Wissen der Mitglieder und Gästen in Bezug auf sämtliche von der Firma Informatica vertriebenen Produkte und Dienstleistungen bzw. Themen, die im Umfeld dieser Produkte zu sehen sind.
Die DING fördert die Kommunikation zwischen den Mitgliedern selbst und zwischen den Mitgliedern und der Firma Informatica.
Die DING stellt eine gemeinsame Interessensvertretung gegenüber der Firma Informatica dar.
Im Rahmen des jährlichen Product Enhancement Process (PEP) unterstützt die DING die Firma Informatica bei der Weiterentwicklung ihrer Produkte.
Der Geltungsbereich der DING ist der deutschsprachige Raum, primär Deutschland, Österreich und Schweiz.
Wirtschaftliche oder auf Erwerb gerichtete Zielsetzungen sind ausgeschlossen.
Der Leitsatz der weltweiten Informatica User Groups, dem sich die DING anschließt:
"To be the preeminent forum in data integration and business intelligence that facilitates education, networking and product advocacy for informatica users und partners".
2. Mitgliedschaft
Folgende Personen-/gruppen können Mitglied der DING werden:
- Endkunden, d.h. Mitarbeiter von Firmen, die einen Wartungsvertrag eines Produktes der Firma Informatica besitzen.
- Mitarbeiter von Partnerfirmen mit Partnervertrag der Firma Informatica. Darunter sind auch Reseller zu sehen, die ebenfalls einen Partnervertrag mit der Firma Informatica besitzen müssen.
- Mitarbeiter von Beratungsunternehmen bzw. selbständige Berater, welche Beratungsleistung aus der Produktpalette der Informaticaprodukte anbieten und bei der Beantragung der Mitgliedschaft bzw. während der Zeit ihrer Mitgliedschaft bei einem Endkunden (Begriffsdefinition s. o.) tätig sind bzw. innerhalb des letzten Jahres tätig waren. Ein Nachweis ist jährlich gegenüber den DING-Vorsitzenden zu erbringen.
Die Vorsitzenden entscheiden über den Mitgliedsantrag. Die Vorsitzenden haben das Recht, den Antrag ohne Begründung abzulehnen.
3. Leitung
Die DING wird von zwei gleichberechtigten Vorsitzenden geführt.
4. Amtszeit der Vorsitzenden
Die Vorsitzenden werden durch die Mitglieder der DING für eine Amtszeit von 2 Jahren gewählt. Ein Mitglied der DING hat aktives und passives Wahlrecht. Für die Inanspruchnahme des Wahlrechts ist Anwesenheitspflicht am "Wahltag" erforderlich.
Mitarbeiter der Firma Informatica und andere anwesende Gäste haben kein Wahlrecht. Jedes Mitglied hat eine Stimme auf Basis des Mehrheitsrechts.
5. Gastrecht
Personen, die keinen Mitgliedsstatus der DING besitzen, können für eine DING-Tagung ein Gastrecht beantragen. Die Beantragung hat rechtzeitig schriftlich an die Vorsitzende der DING zu erfolgen. Die Vorsitzenden haben das Recht, den Antrag ohne Begründung abzulehnen.
Die Anzahl ist pro Tagung auf 10 Gäste begrenzt.
Das Gastrecht soll den Zielen der DING dienen.
6. Tagungen
Die Tagungen der DING finden 3x jährlich im Rhythmus Januar/Februar, Mai/Juni, September/Oktober statt.
An zwei Tagungsterminen im Jahr dauert die Tagung einen vollen Tag. An einem Tagungstermin im Jahr findet die Tagung an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt, d.h. die Tagung dauert zwei volle Tage.
Zur Förderung der gemeinsamen Ziele der DING ist Personenkontinuität bei der DING erwünscht.
7. Stellung der Fa. Informatica im Rahmen der Tagungen
Die DING ist innerhalb der Prämissen im Punkt "Ziel und Zweck" in ihrer fachlichen und inhaltlichen Gestaltung von der Firma Informatica unabhängig.
Die Firma Informatica ist Initiator und Schirmherr der DING. Sie unterstützt die DING mit ihrem Wissen im Rahmen von Vorträgen durch Mitarbeiter der Firma Informatica.
Die Firma Informatica übernimmt nach eigenem Ermessen die allgemeinen Kosten der DING. Weiter unterstützt die Firma Informatica nach eigenem Ermessen die DING bei der Bereitstellung geeigneter Infrastrukturen als Kommunikationsplattform der DING-Mitglieder.
Mitarbeiter der Firma Informatica erhalten für die Zeit der Tagung ein Gastrecht.
Die Anzahl der Tagungsteilnehmer der Firma Informatica mit Gastrecht ist pro Tagung auf 5 Personen begrenzt.